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Externe Beauftragte für Unternehmen

Datenschutz. KI. Compliance.

cogito.consulting stellt Unternehmen externe Beauftragte für drei Bereiche. Nur einer davon ist eine gesetzlich geregelte Funktion. Diese Seite ordnet die drei Rollen ein und führt zur jeweils passenden Leistung.

Auf den Punkt

Datenschutz, Künstliche Intelligenz und Compliance werden in Unternehmen häufig in einem Atemzug genannt, sind rechtlich aber unterschiedlich verfasst. Der Datenschutzbeauftragte ist eine in Art. 37 bis 39 DSGVO geregelte Funktion, die unter bestimmten Voraussetzungen benannt werden muss und eigene gesetzliche Aufgaben hat. Der KI-Beauftragte und der Compliance Officer sind dagegen organisatorische Governance-Rollen: Sie sind für gewöhnliche Unternehmen nicht vorgeschrieben, bündeln aber Zuständigkeiten für Pflichten, die ohnehin bestehen — bei der KI-Verordnung etwa die Maßnahmen zur KI-Kompetenz, im Compliance-Bereich die Organisations- und Aufsichtspflichten der Geschäftsleitung. In allen drei Fällen gilt: Die Verantwortung des Unternehmens wird durch eine externe Funktion nicht übernommen. cogito.consulting ist eine Marke der COGITO Gesellschaft für computergestützte Unternehmensorganisation mbH. Rechtsberatung im Einzelfall und rechtliche Vertretung erbringt die Rechtsanwaltskanzlei cogito.legal auf gesonderter Mandatsgrundlage.

Die drei Funktionen

Welche Funktion für ein Unternehmen in Betracht kommt, hängt von Größe, Tätigkeit, Regulierung und Risikoprofil ab. Die Rollen lassen sich einzeln oder kombiniert besetzen.

Datenschutz

Gesetzlich geregelt

Der Datenschutzbeauftragte nach Art. 37 bis 39 DSGVO unterrichtet, berät und überwacht die Einhaltung des Datenschutzrechts. Nichtöffentliche Stellen benennen regelmäßig ab 20 Personen, die ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten; weitere Pflichtfälle gelten unabhängig davon.

Externer Datenschutzbeauftragter

Künstliche Intelligenz

Organisatorische Funktion

Die KI-Verordnung kennt keinen KI-Beauftragten. Sie verlangt von Anbietern und Betreibern jedoch Maßnahmen zur Unterstützung der KI-Kompetenz und für Hochrisiko-Systeme eine wirksame menschliche Aufsicht. Eine benannte Rolle bündelt diese Aufgaben und schafft Nachweisbarkeit.

Externer KI-Beauftragter

Compliance

Organisatorische Funktion

Für gewöhnliche Unternehmen besteht keine Pflicht, einen Compliance Officer zu bestellen. Die Geschäftsleitung muss den Betrieb jedoch ordnungsgemäß organisieren und beaufsichtigen. Eine Compliance-Funktion koordiniert Risikoanalyse, Richtlinien, Monitoring und Berichterstattung.

Externer Compliance Officer

Einordnung im Überblick

Datenschutzbeauftragter
Gesetzlich geregelte Funktion mit eigenen Aufgaben nach Art. 39 DSGVO. Benennungspflicht nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG. Externe Benennung nach Art. 37 Abs. 6 DSGVO ausdrücklich möglich.
KI-Beauftragter
Keine gesetzliche Benennungspflicht. Organisatorische Governance-Funktion. Die Pflichten der KI-Verordnung treffen Anbieter und Betreiber unmittelbar.
Compliance Officer
Keine allgemeine gesetzliche Benennungspflicht. Organisatorische Funktion. Die Organisations- und Aufsichtspflicht verbleibt bei der Geschäftsleitung; § 130 OWiG erfasst die Verletzung erforderlicher Aufsichtsmaßnahmen.
Gemeinsam
Alle drei Funktionen beraten, koordinieren, überwachen und dokumentieren. Die operative Umsetzung und die Entscheidung über erforderliche Maßnahmen verbleiben beim Unternehmen.
Spezialregulierte Funktionen
Geldwäschebeauftragte und aufsichtsrechtliche Funktionen im Finanzsektor unterliegen eigenen Anforderungen und sind gesondert zu prüfen.
Abgrenzung zur Rechtsberatung
Rechtsberatung im Einzelfall, verbindliche rechtliche Bewertungen und rechtliche Vertretung erbringt die Rechtsanwaltskanzlei cogito.legal auf gesonderter Mandatsgrundlage.

Stand: August 2026.

Häufige Fragen

Welche dieser drei Funktionen ist gesetzlich vorgeschrieben?

Nur der Datenschutzbeauftragte. Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG verpflichten viele Unternehmen zur Benennung, insbesondere wenn mindestens 20 Personen ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist. Der KI-Beauftragte und der Compliance Officer sind organisatorische Funktionen ohne allgemeine gesetzliche Benennungspflicht. In einzelnen regulierten Bereichen können abweichende Anforderungen gelten, etwa der Geldwäschebeauftragte nach § 7 GwG.

Können die drei Funktionen von einer Person wahrgenommen werden?

Das ist möglich und in kleineren Organisationen üblich, weil sich die Themen überschneiden. Zu beachten ist die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten: Er darf durch eine andere Funktion nicht in einen Interessenkonflikt geraten, insbesondere nicht selbst über Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheiden. Die Rollenverteilung wird deshalb vor der Benennung geklärt.

Übernimmt ein externer Beauftragter die Verantwortung des Unternehmens?

Nein. In allen drei Bereichen bleibt das Unternehmen verantwortlich — datenschutzrechtlich als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter, nach der KI-Verordnung als Anbieter oder Betreiber, im Compliance-Bereich über die Organisations- und Aufsichtspflicht der Geschäftsleitung. Die externe Funktion berät, koordiniert, überwacht und dokumentiert; sie entscheidet nicht anstelle des Unternehmens und setzt Maßnahmen nicht operativ um.

Wer steht hinter beauftragter.net?

Die COGITO Gesellschaft für computergestützte Unternehmensorganisation mbH, die unter der Marke cogito.consulting als Unternehmensberatung auftritt und seit 1987 digitale Vorhaben begleitet. Zur selben Marke gehört die rechtlich selbstständige Rechtsanwaltskanzlei cogito.legal, die die Marke in Lizenz führt und Rechtsberatung sowie rechtliche Vertretung übernimmt.

Wie beginnt die Zusammenarbeit?

Mit einer Bestandsaufnahme des jeweiligen Bereichs: welche Verarbeitungen, Systeme, Prozesse und Zuständigkeiten bestehen und welche Pflichten daraus folgen. Das Ergebnis ist eine priorisierte Übersicht mit konkreten Maßnahmen. Darauf aufbauend wird entschieden, ob und in welchem Umfang eine dauerhafte externe Begleitung sinnvoll ist.

Ihre Ansprechperson

Malte Rheingans, Geschäftsführer, cogito.consulting

Malte Rheingans

Geschäftsführer, cogito.consulting

Alle drei Funktionen werden von derselben Stelle koordiniert. Für die anwaltliche Seite steht die Kanzlei cogito.legal bereit.

  • Zertifizierter Datenschutzauditor (TÜV Rheinland)
  • Zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Nord)
  • Zertifizierter KI-Beauftragter (DEKRA)
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Die anwaltliche Tätigkeit erfolgt ausschließlich über die Rechtsanwaltskanzlei cogito.legal. Auf dieser Seite wird keine Rechtsberatung angeboten.

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