Datenschutz
Gesetzlich geregelt
Der Datenschutzbeauftragte nach Art. 37 bis 39 DSGVO unterrichtet, berät und überwacht die Einhaltung des Datenschutzrechts. Nichtöffentliche Stellen benennen regelmäßig ab 20 Personen, die ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten; weitere Pflichtfälle gelten unabhängig davon.
Externer Datenschutzbeauftragter